Verlängerung Abverkaufsfrist

Wie der Zoll am 07.11.2022 auf seinen Seiten veröffentlicht hat, wird die Abverkaufsfrist für Verkaufsverpackungen mit mehr als 25 Gramm zunächst um 6 Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Die Fachmeldung kann zusammen mit dem begleitenden Informationsschreiben hier eingesehen werden.

Der Verband vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die 25-Gramm-Regelung grundsätzlich falsch ist und mehr Probleme schafft, als sie löst. Bis zuletzt haben wir als Verband daher an die Politik und das Ministerium appelliert, die umstrittene Regelung wieder abzuschaffen oder das Inkrafttreten zumindest bis zum Mai 2024 zu verschieben, damit die Hersteller überhaupt eine faire Chance haben, ihre Produktion umzustellen. Diese Linie werden wir auch weiterhin vertreten.

Dennoch ist es ein Erfolg des Verbandes, dass die Abverkaufsfrist für den Handel zunächst für 6 Monate verlängern werden konnte, damit weniger Ware vernichtet werden muss und Konsumenten über den 1. Januar 2023 hinaus weiterhin legal Verpackungen mit mehr als 25 Gramm Wasserpfeifentabak im Fachhandel erwerben können.

Zahlreiche praktische Fragen zum Umgang mit der neuen Abverkaufsfrist wir unseren Mitgliedsunternehmen zeitnah beantworten. Wenn Sie auch Interesse an einer Mitgliedschaft haben, können Sie hier die benötigten Unterlagen finden.

Wichtiger Hinweis: Nach Ablauf der Frist ist das in Besitz halten für Gewerbetreibende nur erlaubt, wenn sie ein Steuerlager betreiben. Wer als Gewerbetreibender kein eigenes Steuerlager betreibt (z.B. Händler, Bar) darf nach dem Ablauf der Abverkaufsfrist keine Verpackungen mit mehr als 25 Gramm in Lager- oder Verkaufsflächen halten, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.