Themen > Steuererhöhungen

300 Euro/kg für Wasserpfeifentabak? – Das steckt dahinter!

Auf dieser Seite

Darum geht’s

Nach dem Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) würde die Steuerlast für ein Kilogramm Wasserpfeifentabak (WPT) vom 1. Januar 2027 an bis zum Jahr 2030 schrittweise von aktuell rund 56 Euro/kg auf 188,46 Euro/kg steigen. Der durchschnittliche Verkaufspreis liegt derzeit bei rund 139 Euro je Kilogramm.

Zuzüglich der Umsatzsteuer und des Wirtschaftsanteils würde ein Kilogramm fertiger Wasserpfeifentabak dann zwischen 250 und 300 Euro je Kilogramm kosten. Für eine übliche 200-Gramm-Dose, die heute noch rund 27,90 Euro im Handel kostet, müssten Verbraucher dann bis zu 60 Euro bezahlen.

Im Jahr 2021 kostete sie noch 15,90 Euro, was einer Steigerung von 277,36 Prozent und einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von 15,92 Prozent entspräche. Allein im ersten Schritt zum 1. Januar 2027 würde die Tabaksteuer um 88,74 Prozent steigen.

Ein Kilogramm verkaufsfertiger Wasserpfeifentabak besteht jedoch nur zu 10 bis 15 Prozent aus Tabak, wie auch die EU-Kommission bereits in einem Bericht festgehalten hat. Umgerechnet würde sich für den tatsächlich enthaltenen Tabak eine effektive Steuerbelastung von 1.257 bis 1.885 Euro je Kilogramm ergeben. Damit wäre Wasserpfeifentabak rechnerisch höher besteuert als jedes andere Rauchtabakprodukt in Deutschland. Gleichzeitig unterscheidet sich Wasserpfeifentabak durch seinen überwiegend gelegentlichen und gemeinschaftlichen Konsum deutlich vom Nutzungsverhalten täglich konsumierter Tabakprodukte. Selbst die Europäische Union wollte auf dieser Basis in ihren jüngsten Vorschlägen zur Mindestbesteuerung „nur“ einen Steuersatz von rund 107 Euro/kg festlegen. – Was dennoch viel zu hoch gewesen wäre.

Warum der legale Markt verschwinden würde

Ein legaler Vertrieb von Wasserpfeifentabak setzt voraus, dass Hersteller, Importeure, Großhändler, Fachgeschäfte und Shisha-Bars ausreichende Absatzmengen erzielen können. Bei Endverbraucherpreisen von rund 60 Euro für eine 200-Gramm-Dose bzw. 300 Euro je Kilogramm ist dies nicht gewährleistet, zumal bereits jetzt illegal hergestellte und unversteuerte Wasserpfeifentabake für rund 80 Euro pro Kilo insbesondere online und in Ballungsgebieten in großem Umfang erhältlich sind. Folglich wird nicht der Konsum verschwinden, sondern der legale Markt.

Wir als Shisha-Verband sehen den Referentenentwurf des BMF daher als schwerwiegenden Eingriff in das Integrations- und Kulturgut Shisha.

Vollständiger Steuerverlust statt Mehreinnahmen

Gegenwärtig rechnet das Bundesfinanzministerium in der Kategorie mit jährlichen Mehreinnahmen der Tabaksteuer von 31 (2027) bis 66 Mio. Euro (2030) und insgesamt also 183 Mio. Euro – bei bisherigen Einnahmen von 63,2 Mio. Euro im Jahr 2025. Der Bundesverband Wasserpfeifentabak geht stattdessen davon aus, dass der Bundesfinanzminister bei der Haushaltsschätzung dann gleich mit einem vollständigen Ausfall des Steueraufkommens in der Kategorie planen kann, da bei derartigen Steuersätzen kein legaler Markt in Deutschland existieren kann.

Belegt wird dies aus Sicht des Verbandes mit der jüngsten Historie, die auch im Bundesfinanzministerium intensiv begleitet wurde. Aufgrund einer Mengenbegrenzung von 25 Gramm für Verkaufsverpackungen, die von Juli 2022 bis Juni 2024 galt, stieg produktionskostenbedingt der Verkaufspreis auf über 170 Euro/kg. Gleichzeitig sank das steuerliche Aufkommen auf unter 42 Mio. Euro, während die versteuerte Menge um 90 Prozent zurückging.

Dennoch wurde in dem hochpreisigen Zeitraum nicht weniger konsumiert. Stattdessen sind Konsumenten auf illegale Produkte ausgewichen, was zu einem Schwarzmarktanteil von rund 80 Prozent des Gesamtmarktes geführt hat.

Erst seit Juli 2024 erholt sich der Markt langsam – da aufgrund der Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak das Preisniveau im Vergleich zu 2021 immer noch um über 40 Prozent künstlich erhöht ist.

Selbst der Zoll bezeichnet regelmäßig den Handel mit illegal hergestelltem Wasserpfeifentabak als lukrativer als den mit den meisten Drogen. Den Steuersatz mit diesem Erfahrungsschatz nun mehr als verdreifachen zu wollen, ist aus Sicht des Bundesverbandes Wasserpfeifentabak nicht einmal mehr mit einem verzerrten Bild der Realität zu erklären – zumal fast ausschließlich Wasserpfeifentabak von dieser Anhebung betroffen ist.

Bedrohung der inneren Sicherheit

Der Zusammenbruch des legalen Marktes wäre jedoch nicht nur ein wirtschafts- und finanzpolitisches Problem. Er hätte auch unmittelbare Folgen für die innere Sicherheit. Über die etablierten Schwarzmarktstrukturen werden bereits nicht nur illegal hergestellter und unversteuerter Wasserpfeifentabak vertrieben, sondern auch illegale E-Zigaretten und Vapes, Betäubungsmittel, Waffen sowie weitere Waren gehandelt oder illegales Glückspiel angeboten.

Diese organisierten Strukturen beschränken sich also längst nicht mehr auf vereinzelte Steuervergehen: Sie betreiben in erheblichem Umfang Geldwäsche, verteidigen ihre Absatzgebiete teilweise mit offener Waffengewalt und erzielen Einnahmen, die nach Einschätzung von Sicherheitsexperten bis in extremistische und terroristische Strukturen fließen können.

Eine prohibitionsähnliche Besteuerung, die den legalen Markt wirtschaftlich austrocknet und die Nachfrage gezielt in diese bestehenden Vertriebsstrukturen verdrängt, verschafft der organisierten Kriminalität zusätzliche Kunden, höhere Umsätze und noch größere Gewinnmargen. Staatliche Regulierung darf nicht vorhersehbar dazu führen, dass rechtstreuen Unternehmen die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird, während kriminelle Netzwerke gestärkt und parallelgesellschaftliche Strukturen verfestigt werden. Eine solche Politik ist aus unserer Sicht sicherheitspolitisch fahrlässig und rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen.

Die Shisha wird in die Illegalität gedrängt und die Arbeitskräfte in die Grundsicherung

Menschen, die ein mitgebrachtes Stück Heimat genießen oder teilen, interkulturellen Austausch und Traditionen pflegen wollen, werden durch die Auswirkungen der Steuererhöhungen in die Kriminalität und den illegalen Beschaffungsmarkt gedrängt. Viele der schätzungsweise 5.000 Shisha-Bars in Deutschland, die ohnehin mit massiven gesetzlichen Hürden, unterschiedlichsten gesetzlichen Standards und Normen sowie unklaren steuerlichen Regelungen konfrontiert sind, stehen dadurch ebenso vor dem Aus wie die fast 1.000 Fachgeschäfte, da der Wasserpfeifentabak schlichtweg nicht mehr erschwinglich oder verfügbar sein wird. Mit ihnen verschwinden wichtige Orte des sozialen Austauschs, der kulturellen Identität und der wirtschaftlichen Teilhabe vieler Menschen mit Migrationsgeschichte.

Zugleich sicherte die Branche bisher vielen (geringqualifizierten) Migranten einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Herstellung, Handel und Gastronomie und trug vor den steuerlichen Experimenten einen dreistelligen Millionenbeitrag zum Bundeshaushalt bei. Wasserpfeifentabak aus Deutschland gilt heute weltweit als höchster Qualitätsstandard, der aus der Verbindung der kulturellen Tradition und deutscher Ingenieurskunst geboren wurde.

Eine Branche fühlt sich politisch nicht mehr erwünscht

Besonders besorgniserregend ist aus unserer Sicht jedoch die Stimmung, die sich innerhalb der Branche in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Viele Unternehmen, Beschäftigte und Konsumenten empfinden das Zusammenspiel aus immer weitergehender Regulierung, sprunghaften und wirtschaftlich kaum nachvollziehbaren Gesetzesänderungen sowie dem Vorgehen der Vollzugsbehörden inzwischen als gezielte Benachteiligung. Die häufig geäußerte Aussage „Die wollen uns nicht und bekämpfen uns überall mit allen Mitteln.“ beschreibt dieses Empfinden leider sehr treffend.

Dieser Eindruck entsteht nicht aufgrund einzelner Maßnahmen, sondern aus deren Gesamtheit. Wenn legale Marktteilnehmer immer stärker belastet werden, während gleichzeitig vorhersehbar und bewusst illegale Märkte und die organisierte Kriminalität gestärkt werden, entsteht bei fast allen Beteiligten – unabhängig von ihrem Migrationshintergrund – das Gefühl, dass ihre wirtschaftliche Existenz und ihr kultureller Beitrag politisch nicht erwünscht sind. Der nun vorliegende Gesetzentwurf fügt sich nahtlos in dieses Bild ein und wird von vielen Betroffenen deshalb nicht mehr als unverhältnismäßige Steuermaßnahme, sondern als Ausdruck einer fortschreitenden Benachteiligung wahrgenommen.

Sind Sie auch betroffen? Dann werden Sie Mitglied des Verbandes und unterstützen Sie unsere Arbeit