Seit dem 20. Mai 2020 anzuwenden …

Der neu formierte „Bundesverband Wasserpfeifentabak e.V.“ (bisher „Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und Händler e.V.), zu dem mehr als 30 Hersteller, Importeure, Markeninhaber und Händler von Wasserpfeifentabak gehören, hat auf seiner Mitgliederversammlung ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zur Selbstregulierung der Shisha-Branche beschlossen. In diesem Rahmen wurde insbesondere ein neuer Verhaltenskodex verabschiedet, mit dem sich die Mitgliedsunternehmen auf gemeinsame und verbindliche Standards in Bezug auf die Produktion und Abgabe von Wasserpfeifen- Tabak, den Jugendschutz sowie zur Bekämpfung von illegalem Handel verpflichten.

Folke Rega, Geschäftsführer des Bundesverbands Wasserpfeifentabak e.V., kommentiert diesen Schritt mit den Worten: „Als Interessenverband der deutschen Shisha-Branche setzen wir uns mit großem Nachdruck für einen gesetzeskonformen und transparenten Handel mit Wasserpfeifentabak ein. Unser neuer Verhaltenskodex ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Selbstregulierung der Branche sowie zu gemeinsamen legalen Geschäftsstandards.“ Rega weiter: „Wir setzen mit diesem Verhaltenskodex ein klares Signal: Wir machen uns stark für einem sauberen und verantwortungsbewussten Shisha-Markt und lehnen jede Form von Schwarzmarkt entschieden ab.“

An die Politik gerichtet, formuliert Rega einen klaren Appell: „Unser Ziel ist es, die Branche durch konsequente Selbstregulierung zu reformieren und zugleich die öffentliche Wahrnehmung der Shisha-Branche positiv zu verändern. Umgekehrt erwarten wir aber auch von Politik und Behörden, dass die Shisha-Branche nicht länger kriminalisiert und vorverurteilt wird, sondern mit den gleichen Maßstäben gemessen wird wie andere Bereiche der Gastronomie und der Genussmittelindustrie.“

In Deutschland konsumieren schätzungsweise mehrere Millionen Menschen gelegentlich Shisha, rund 15% der 18-25-jährigen Erwachsenen geben an, in den letzten 30 Tagen mindestens einmal Wasserpfeife geraucht zu haben (Quelle: BZgA).

Zur Selbstverpflichtung geht es hier.

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