Offener Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner zur 25-Gramm-Regel

7. VStÄndV – Existenzbedrohung für die legale Wasserpfeifentabakindustrie

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

mit dem Konsum von Shisha geht eine jahrhundertealte Tradition einher, die Menschen unterschiedlichster Kulturen, Glaubensrichtungen und Generationen zusammenbringt. Auch in Deutschland erfreut sich Shisha mittlerweile großer Beliebtheit und ist als Integrationsgut in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Dafür bedarf es eines ordnungspolitischen Rahmens, weshalb wir uns im Namen der deutschen Wasserpfeifentabakindustrie an Sie wenden.

Die 7. Verordnung zur Änderung von Verbrauchssteuerverordnungen sieht vor, dass Wasserpfeifentabak ab dem 1. Juli 2022 nur noch in Packungen mit maximal 25 g verkauft werden darf, was mangels Umsetzbarkeit jedoch unmittelbar die Existenz unserer Industrie bedroht. Die Begrenzung der Packungsgröße auf maximal 25 g ist nicht geeignet, die Abgabe von Einzelportionen aus Großgebinden in der Gastronomie zu unterbinden und die bestehenden Probleme von Steuervermeidung bei Wasserpfeifentabak zu lösen – im Gegenteil: Diese Regelung wird den Anteil an schwarz gehandeltem Wasserpfeifentabak noch deutlich erhöhen.

Bereits durch die Einführung der Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak zum 1. Januar 2022 hat sich der Preis um beinahe 40 Prozent erhöht (von durchschnittlich 85 Euro/Kilogramm auf 117 Euro/Kilogramm). Durch die Begrenzung der Verpackungsgrößen auf maximal 25 g wird sich der Preis bedingt durch höhere Abfüll-, Transport-, Lager- und Verpackungskosten auf ca. 200 Euro/Kilogramm erhöhen. Die Erfahrungen aus Deutschlands Nachbarländern zeigen, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Verkaufspreis und Schwarzmarktquote gibt: Belgien, wo der mittlere Verkaufspreis bei 197 Euro/Kilogramm liegt, hat eine Schwarzmarktquote von knapp 80 Prozent, in Frankreich (242 Euro/Kilogramm) liegt der Schwarzmarktanteil sogar bei über 90 Prozent. Für Deutschland befürchten wir daher, dass der Anteil des unversteuert gehandelten Wasserpfeifentabaks von aktuell geschätzten 40 bis 50 Prozent auf mindestens 75 Prozent steigt – eine Entwicklung, die wir als legal produzierende und Steuern zahlende Wasserpfeifentabakunternehmen auf jeden Fall verhindern möchten. Auch kann dies nicht im Interesse der Bundesregierung liegen, da dies unmittelbare Auswirkungen auf die Steuereinnahmen durch Wasserpfeifentabak (ein Minus von ca. 160 Mio. Euro p. a.) hätte.

Der legale Markt, in dem in Deutschland rund 50.000 Personen in Produktion, Import, Verkauf und Gastronomie beschäftigt sind, ist durch diese Regelung unmittelbar in seiner Existenz bedroht. Bereits jetzt spüren wir ein merkliches Anziehen des Schwarzmarktes. Die Nachfrage auf Herstellerseite ist im Vergleich zu Vorjahren bereits um über 95 Prozent eingebrochen, während im Internet immer offener unversteuerter Tabak zum Kauf angeboten wird. Die Hersteller sind außerdem nicht nur mit für die Branche enorm hohen Investitionskosten von über 30 Mio. Euro für die Anschaffung neuer Abfüllanlagen konfrontiert, sondern stehen zusätzlich vor der Herausforderung, dass neue Abfüllanlagen so kurzfristig (Inkrafttreten der Verordnung 10 Monate nach Veröffentlichung) nicht liefer- und einsetzbar sind. Die legal produzierenden Hersteller haben dem wachsenden Schwarzmarkt also nichts entgegenzusetzen. Leider sind die Gespräche und Schriftwechsel mit Ihrem Hause bisher ergebnislos geblieben.

Es bestehen darüber hinaus starke Zweifel, dass die vorgesehene Regelung mit der Warenverkehrsfreiheit von Tabakerzeugnissen vereinbar ist. Hierfür sieht die höherrangige Tabakrichtlinie 2014/40/EU besonders strenge Vorgaben vor. Diese würden durch die vorgesehene Neuregelung in § 31 Abs. 4 TabStV verletzt. Auch wurde bei der Notifizierung der Verordnung bei Europäischen Kommission gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 zur Vermeidung von Handelshemmnissen die dreimonatige Stillhaltefrist nicht eingehalten.

Wir appellieren daher dringend an Sie, von Ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch zu machen und das Inkrafttreten von § 31 Abs. 4 Satz 2 der TabStV zum 1. Juli 2022 unverzüglich zu stoppen. Vertreten durch den Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler e. V. haben wir als Branche konkrete Vorschläge erarbeitet, wie sich Steuervermeidung und Produktfälschungen effektiv bekämpfen lassen, ohne den Schwarzmarktanteil zu erhöhen und die Umwelt unnötig durch zusätzlichen Verpackungsmüll und zusätzliches Transportvolumen zu belasten. Wir würden uns freuen, dazu mit Ihnen in den Austausch zu treten.

Mit freundlichen Grüßen

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