zu der Pressemitteilung Nr. 037 vom 26. Januar 2024 vom Statistischen Bundesamt nehmen wir wie folgt Stellung:
Vor der Einführung der Zusatzsteuer und der Mengenbegrenzung auf Wasserpfeifentabak (2022) betrug die in Deutschland versteuerte Menge an Wasserpfeifentabak 6.914 Tonnen, im Jahr der Einführung (2022) 893 Tonnen. Der Mehrbezug von Steuerzeichen im 2. Quartal 2023 von 120 Tonnen im Vergleich zum vorhergehenden Quartal entspricht damit einer Wochenproduktion im Jahr 2021. Insgesamt wurde im Jahr 2023 somit rund 19 % weniger Wasserpfeifentabak als im Vorjahr versteuert und 90 % weniger als im Jahr 2021. Nach unseren Berechnungen wurden seit der Einführung der Mengenbegrenzung rund 400 Tonnen Wasserpfeifentabak zu Lasten des Steuerzahlers (Erstattung der Steuerzeichen) vernichtet.
Bei einer funktionierenden Regulierung hätte der Bezug im 2. Quartal 2023 weit über 3.000 Tonnen liegen müssen, da spätestens nach dem Ende der Abverkaufsfrist die Regalreihen wieder hätten befüllt werden müssen. Dies ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass der Markt gegenwärtig nicht funktioniert.
Die Statistik ist zugleich der Beweis, dass der Schwarzmarkt durch die Zusatzsteuer und die Mengenbegrenzung massiv gestützt wurde, gerade weil die Verkäufe von Shisha-Kohle in Deutschland stabil sind. Der vielzitierte „Vorzieheffekt“, mit dem das Bundesministerium der Finanzen den Absatzeinbruch begründet, kann zwei Jahre nach der Einführung der Maßnahmen keine legitime Begründung mehr für die Realsteuerverluste i.H.v. 500 Mio. Euro allein bei der Tabaksteuer darstellen.
Der Zuwachs beim klassischen Pfeifentabak lässt sich auf die neu aufgekommenen aromatisierten Pfeifentabake zurückführen. Bei diesen setzt der Konsument Glycerin hinzu und erhält Wasserpfeifentabak zum alten Preis aus dem Jahr 2021 (80 – 100 € anstelle von 160 – 170 € pro Kg). Allerdings begehen Privatkonsumenten laut Angaben der Generalzolldirektion Steuerhinterziehung und Ordnungswidrigkeit, wenn sie ohne Steuerlagerinhaber zu sein und ohne abzugebende Steuererklärung die beiden Komponenten zuhause mischen.
Dazu kommentiert Folke Rega, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wasserpfeifentabak e. V. wie folgt:
„Wir haben die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes aufgrund der fehlenden Vorjahresvergleiche und der fehlenden Einordnung mit Irritation zur Kenntnis genommen und wünschen uns für die Zukunft wieder eine genauere Ausarbeitung. Die Statistik zeigt, dass Konsumenten auf den Schwarzmarkt und Alternativprodukte ausweichen, um die hohen Steuern auf Wasserpfeifentabak zu umgehen. Daher müssen die Mengenbegrenzung und die Zusatzsteuer unverzüglich zum Schutz der Konsumenten und zum Wohl der Steuereinnahmen zurückgenommen werden. Für die legal agierenden Hersteller und Händler sind diese Regelungen eine akute Existenzgefährdung.“